Reiseversicherung im Skiurlaub
Ins Ausland zu reisen erfordert einige besondere Vorbereitungen, damit der Aufenthalt so angenehm und störungsfrei wie möglich verläuft. Ob zur Erholung, zum Arbeiten oder zum Lernen – jede Reise kann Situationen mit sich bringen, gegen die der Reisende sich absichern sollte. Und so werden auch für zahlreiche Risiken die entsprechenden Reiseversicherungen angeboten.
Es beginnt mit der bekanntesten: der Reisekrankenversicherung. Im Ausland werden bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten längst nicht alle anfallenden Kosten ersetzt. In Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, wird jener Teil getragen, der auch für Einheimische gilt, aber kein anderes Land besitzt Deutschlands Niveau der gesetzlichen Absicherung. In Ländern ohne dieses Abkommen muss der Reisende sämtliche Behandlungskosten bezahlen und das kann jeden Etat sprengen. Die Reisekrankenversicherung deckt alle Kosten ab. Das gilt im Bedarfsfall auch für einen Transport nach Hause.
Wer ein riskantes Reiseziel wählt wie etwa die Antarktis oder das australische Outback oder wer alpine Klettertouren im Hochgebirge wählt, für den empfiehlt sich zusätzlich eine Reiseunfallversicherung. Sie trägt im Falle eines schweren Unfalls oder gar Todes die Kosten für die Bergung und Rückholung. Entsteht durch den auf der Reise erlittenen Unfall eine langfristige Invalidität, fängt diese Versicherung die hierdurch entstehenden Folgekosten auf.
Einige Reisen werden gern sehr frühzeitig gebucht. Für den Fall, dass bis zum Startzeitpunkt der Fahrt eine unvorhergesehene Erkrankung eintritt, lässt sich eine Reiserücktrittversicherung abschließen. Sie gilt nicht für chronische Krankheiten, aber für akute und deckt die Kosten, die durch die Stornierung entstehen. Gerade bei teuren Reisen lohnt sich diese Versicherung, denn die Stornokosten hängen stets vom Reisepreis ab.
Eine Unterart der Rücktrittversicherung ist die Umbuchungsversicherung, die, wie ihr Name sagt, eventuell nötige Umbuchungskosten trägt. Dies spielt ebenfalls bei teuren Reisen eine Rolle oder auch bei Tickets mit Spezialtarifen, bei denen Umbuchungen recht teuer sind.

Reiseversicherung ©iStockphoto/Kenishirotie
Ist der Reisende bereits unterwegs und muss seinen Aufenthalt aus unvorhergesehenen und dringenden Gründen abbrechen, tritt die Reiseabbruchversicherung ein und ersetzt jene Kosten, die durch die Rückreise und die Stornierung der Restzeit entstehen. Ebenso gilt diese Versicherung für Reiseleistungen, die durch den Abbruch nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten.
Für das Gepäck kann eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt die Kosten ab, die aufgewendet werden müssen, wenn das Gepäck abhanden kommt oder gestohlen wird. Die Verträge dieser Versicherungsart sehen jedoch eine strenge Überwachung der Gepäckstücke vor, so dass Verlust oder Diebstahl kaum noch möglich sind.
Die Mehrheit der Reiseversicherungen lässt sich vertraglich flexibel gestalten und an den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden ausrichten So können der Leistungsumfang, eine eventuelle Selbstbeteiligung und die prozentuale Höhe bestimmter Rückerstattungen verhandelt werden und diese Aspekte beeinflussen entsprechend die Höhe der Beiträge. Bei einigen Versicherungen ist auf den Geltungsbereich zu achten. So schließen einige Kranken- oder Unfallversicherungen gewisse Risikogebiete teilweise oder ganz aus.
Erhältlich sind die Reisversicherungen an mehreren Stellen: Reisebüros und -unternehmen, den Versicherungsbüros selbst, Kreditkartenunternehmen oder Verkehrsklubs. Sie können separat oder als Pakete gebucht werden, wobei darauf zu achten ist, welche Leistungen benötigt werden und welche nicht. Eine ausführliche Beratung und eine sorgfältige Auswahl gewährleisten den optimalen Schutz für die Reise.